Internationaler Freiwilligendienst 

Für Freiwillige, die aus dem nicht europäischen Ausland einreisen, kommt sowohl ein BFD als auch ein FSJ in Frage. Für einen Aufenthaltstitel muss eine Vereinbarung für einen Freiwilligendienst abgeschlossen als Grundlage für die Botschaft oder Ausländerbehörde zur Ausstellung eines Visums. 

Für Freiwillige aus dem europäischen Ausland besteht auch die Möglichkeit der Teilnahme an dem von der EU geförderten Freiwilligendienst im Rahmen vom Europäischen Solidaritätskorps. 

Hier besteht die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes von mind. 2 Monaten bis höchsten 12 Monaten in ausgewählten akkreditierten Einsatzstellen.