Freiwilligendienste

Bei der Evangelischen Freiwilligendienste Bayern (EFB) gGmbH werden für Freiwillige im Alltag kaum Unterschiede gemacht, in welchem Format sie einen Freiwilligendienst leisten.  

Es gelten allerdings für die Durchführung der unterschiedlichen Formate unterschiedliche Grundlagen: 

  • Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten für das FSJ 
  • Bundesfreiwilligendienste Gesetz für den BFD 
  • Verordnung EU 2021/888 für den Freiwilligendienst ESK 
  • Qualitätshandbuch der Zentralstelle der evangelischen Freiwilligendienste 

Grundsätzlich ist der Freiwilligendienst ein Vollzeitdienst, es besteht aber die grundsätzliche Möglichkeit nach Teilzeitmodellen in allen Formen des Freiwilligendienstes. Einschränkungen sind hier allerdings im Bereich des internationalen Freiwilligendienstes.